Es wird gesät ein natürlicher Leib und es wird auferstehen ein geistlicher Leib. 
1. Korinther 15,44

Bild Organspendeausweis

In Deutschland ist die Organspende mit dem Ziel, das Leben eines erkrankten Empfängers zu verlängern und zu verbessern, an verschiedene Bedingungen geknüpft: Während Organe nur einem Menschen, bei dem zweifelsfrei der Hirntod festgestellt wurde, entnommen werden dürfen, sind Gewebespenden auch längere Zeit nach Eintritt des endgültigen Herz-Kreislauf-Stillstandes möglich. Ebenso notwendig ist das zu Lebzeiten erklärte Einverständnis des Spenders. Ist über den Willen des Spenders nichts bekannt, können die Angehörigen nach Eintritt des Hirntods die Entscheidung treffen.

Das Büro für Chancengleichheit möchte Informationen zugänglich machen, die jedem Menschen eine selbstbestimmte Entscheidung ermöglichen.

Der Wunsch, auch nach dem Sterben die körperliche Integrität zu bewahren, ist nachvollziehbar und legitim und kann im Widerspruch stehen mit dem Willen zur Organspende aus – christlicher – Nächstenliebe. Es herrscht heute unter nahezu allen Kirchenvertretern Konsens darüber, dass die Organspende mit dem Glauben zu vereinbaren ist, und die Bereitschaft dazu wird als Akt der geschwisterlichen Solidarität mit Erkrankten gelobt. Die Deutsche Bischofskonferenz betont in ihrer Arbeitshilfe aus dem Jahr 2015 aber auch, dass „sozialer Druck“ bei der Frage nach dem Thema Organspende nicht hilfreich sei, und unterstreicht die Wichtigkeit der freien, individuellen Entscheidung. Daher wird die sogenannte Widerspruchslösung, bei der jeder Mensch, sofern er nicht ausdrücklich widerspricht, zum potentiellen Organspender wird, seitens der christlichen Kirchen kritisch betrachtet. Es ist konsequent, wenn sich Kirche daher besonders für Aufklärung rund um das Thema Organspende einsetzt.

Im Büro für Chancengleichheit steht eine kleine Menge Organspendeausweise der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns gerne. Ein Organspendeausweis kann hier auch direkt online ausgefüllt bzw. angefordert werden, weiterhin finden Sie  nützliche Informationen zum Thema „Patientenverfügung“. Auch die Deutsche Stiftung Organtransplantation bietet auf ihrer Homepage zahlreiche Informationen.