"Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."
Artikel 3, Absatz 2 Grundgesetz.
Die individuelle Chancengleichheit bezieht sich auf diese grundgesetzlich verbürgte Gleichberechtigung von Frauen und Männern. Bestätigt wurde dieser Leitsatz ausdrücklich durch die Ergänzung des Grundgesetzartikels im Jahr 1994. Hier wird deutlich gesagt, dass Frauen und Mädchen mehr als den verankerten Rechtsanspruch brauchen, damit das Grundrecht auf Gleichberechtigung in allen Bereichen Wirklichkeit wird.
Ziel der Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten ist die Förderung der Chancengleichheit und der partnerschaftlichen gerechten Gemeinschaft von Frauen und Männern in der Kirche.
Die Gemeinschaft von Frauen und Männern in der Kirche ist durch die Taufe in Jesus Christus gegeben.
Dieses wird sichtbar in der gleichberechtigten Teilhabe an Ämtern, Diensten und Aufgaben
Unterschiedliche Lebenssituationen von Frauen und Männern sollen berücksichtigt und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ermöglicht werden.
Auf den folgenden Seiten haben wir für Sie viele Informationen zu unseren Themen- und Aufgabenbereichen zusammengestellt:
- Diversitymanagment
- Familie & Beruf
- Gender & Theologie
- Geschlechtergerechtigkeit
- Organspende
- Sexualisierte Gewalt
- Vielgeschlechtigkeit
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